| Lizenz- und Know-How-VerträgeStichworte zur Vertragsgestaltung
 Nachfolgend werden einige Stichworte zur Vertragsgestlatung gegeben, die später noch weiter erläutert werden sollen. Auf jeden Fall gilt: auch wenn Vertragsfreiheit besteht, stellt ein Lizenz- und Know-how-Vertrag eine komplexe Materie dar, für die sich eine Ratsuche beim Patentanwalt anbietet. 
 • Vertragsfreiheit mit Grenzen (Sittenwidrigkeit, gesetzl. Verbote, Wettbewerb)
 • Formfreiheit (aber: Prüfungsbefugnis des Kartellamts)
 • Arten der Lizenzierung (ausschließlich, nichtausschließlich)
 • kostenlose Mitbenutzung
 • Kreuzlizenz (hierfür: Reserveschutzrechte)
 • Negativlizenz (Verzicht auf Verbietungsrechte)
 • Gebührenstaffel (Mindestlizenz vs. Ausübungspflicht, vertraglich oder bei ausschließlicher Lizenz)
 • Gebührenbasis (Umsatz/ Stück; Einbeziehung neutraler Teile: Kartellrecht!)
 • Gebührenhöhe (Anhaltspunkte: Sammlungen in Literatur)
 • Sukzessionsschutz für ausschließliche und nichtausschließliche Lizenzen (Rechte des Lizenznehmers bei Übertragung des Schutzrechts)
 • Aufspaltung des Schutzrechts (territorial, Benutzungsart, technologisches Einsatzgebiet) Übertragung der Lizenz (immer möglichbei ausschließlicher Lizenz)
 • Haftungsfragen (Gewährleistung: Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln, „gewagtes Geschäft“, faktisch anerkanntes Monopol; Rücktritt, später Kündigung statt Rückabwicklung - Dauerschuldverhältnis)
 • Nichtangriffsklausel (Wettbewerbsbeschränkung vs. Gruppenfreistellung)
 • Anspruch auf Lizenzerteilung bei marktbeherrschender Stellung
 • gesetzliche Zwangslizenz (selten verhängt)
 
 
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